
Allerdings sind viele Vollzugsziele sehr neutral gehalten oder nicht definiert. Der BSBD hält auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung weder die strukturellen, noch die baulichen und vor allem die damit verbundenen personellen Ziele des Entwurfs für unzureichend.
In der anschließenden Pressekonferenz äußerte der Bundesvorsitzende Anton Bachl große Zweifel an, ob ein in dieser Form auf Freiwilligkeit und Einsicht der Gefangenen ausgelegtes Gesetz in Zeiten knapper Kassen und Schuldenbremse finanzierbar ist.
Der BSBD Berlin hält die personellen Ressourcen in Berlin für völlig ausgeknautscht. „In einer aktuellen Liste des Senats sollen bis 2016 205 Stellen zusätzlich eingespart werden. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht realisierbar“, sagte der Landesvorsitzende Thomas Goiny am Rande der Sitzung des Arbeitskreises. „Hinzu kommt, dass schon jetzt bekannt geworden ist, dass jedes Bundesland zusätzlich seine eigenen „Besonderheiten“ in das Gesetz einarbeiten will. Dadurch wird der grundsätzliche gemeinsame Charakter wieder aufgeweicht. Die Länder dürfen sich nicht verzetteln. Es wäre nunmehr dringend ratsam, dass endlich gehandelt wird und die Justizverwaltungen ihre Hausaufgaben machen. „Der selbst auferlegte zukünftige Behandlungsdruck muss in die Praxis umgesetzt werden, und das ist weder baulich noch personell für „Nullouvert“ zu erhalten“, sagte Goiny abschließend.
Der Berliner Entwurf bleibt abzuwarten.
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Einkommenstabellen: Andreas Hermsdorf / pixelio.de