Besserer Schutz vor Übergriffen für Staatsbedienstete

BSBD unterstützt die Forderung nach besserem Schutz der Justizvollzugsbeschäftigten

JVA Heidenring
Foto: BSBD Berlin
„Polizisten, Vollzugsbedienstete und andere Amtsträger in Berlin wie auch im gesamten Bundesgebiet spüren die zunehmende Aggressivität und Gewaltbereitschaft. Ich unterstütze daher, dass wir auf der kommenden Justizministerkonferenz eine Neufassung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch vorschlagen werden, der neben Amtsträgern und Soldaten auch für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtete Personengruppen wie beispielsweise Justizvollzugsbedienstete oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes effektiver schützt“, so Justizsenator Thomas Heilmann.

Die dazu auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns für die kommende Sitzung am 12. November 2015 eingebrachten Überlegungen zur Neufassung des § 113 Strafgesetzbuches (StGB) bieten die Grundlage für einen effektiveren und umfassenderen strafrechtlichen Schutz für Staatsbedienstete, wie beispielsweise Justizvollzugsbeamte. Zwar werden sie wie jeder andere Bürger insbesondere gegen Körperverletzung oder Nötigung strafrechtlich geschützt. Ihrer besonderen Stellung als Repräsentanten des Staates wurde bisher jedoch nicht ausreichend Rechnung getragen. Diese Beschäftigtengruppe hat einen besonderen strafrechtlichen Schutz verdient.

Bislang stehen im § 113 StGB lediglich Amtsträger und Soldaten der Bundeswehr unter besonderem Schutz. Wer ihnen bei der Ausführung ihrer Arbeit mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder sie dabei tätlich angreift, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erlassen werden.

Der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny, forderte aus Sicht des BSBD die Entscheidungen der Staatssekretärskonferenz der Justizminister auf, ihre bisherige Haltung zu Beleidigungen und Diffamierungen im Justizvollzug zu überdenken. Bisher bleibt des den Beschäftigten persönlich überlassen, ob sie sich dagegen wehren. Hier muss eine klare Regelung her, damit persönliche Beleidigungen für den inhaftierten folgen hat.

Der Vorschlag zur Änderung des § 113 StGB sieht eine Erhöhung des Strafmaßes einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren vor. Außerdem fordert der BSBD Berlin, dass die Bekleidungsordnung um entsprechende zusätzliche persönliche Schutzkleidung für die Bediensteten im Berliner Justizvollzug erweitert wird. Dazu gehört u.a. eine entsprechende Schutzweste und Schnittfeste Handschuhe. „Wir wollen, dass die Kolleginnen und Kollegen bei entstehenden Bedrohungslagen sich wenigsten gegen die vorhandenen Gegenstände des Haftalltags erwehren können. Das sind die Konsequenzen aus den Vorgängen aus dem Sommer 2015 in den Berliner Haftanstalten. Wir sind es den verletzten Kolleginnen und Kollegen schuldig jetzt entsprechend zu handeln“, so Goiny abschließend.

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Einkommenstabellen: Andreas Hermsdorf / pixelio.de