Erfolg des BSBD Berlin

Finanzielle Verbesserungen für den Berliner Justizvollzug

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BSBD Berlin
Der Landesvorsitzende des BSBD Berlin Thomas Goiny, begrüßt die bisherigen Entscheidungen des Parlaments, den Justizvollzug finanziell besser auszustatten. „Wir freuen uns, dass nach dem Doppelhaushalt 2014/2015 auch weiterhin maßgebliche Forderungen des BSBD Berlin in die Praxis umgesetzt wurden. Die Politik hat anerkannt, dass der Justizvollzug ein Teil der Inneren Sicherheit darstellt, der nicht vergessen werden darf“.

Seit langem hat der BSBD Berlin gefordert, den Berliner Justizvollzug nicht nur personell, sondern auch finanziell an die Herausforderung der Zukunft anzupassen. Dazu gehört für den BSBD Berlin auch die Justizvollzugszulage, die nun an die Zulage von Feuerwehr und Polizei an-geglichen wird. Das Parlament hat im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017, dieser Benachteiligung Rechnung getragen und der Anpassung der Justizvollzugszulage um 31,85 Euro monatlich zugestimmt.

Als weiteres wichtiges Signal sieht der BSBD Berlin die Zustimmung des Parlaments, die Anwärtersonderzulage, die im § 63 Bundesbesoldungsgesetz geregelt ist, zu übernehmen. Somit ist der Justizvollzug für lebensältere Bewerber/innen attraktiver. Dem in diesem Paragrafen genannten erheblichen Mangel an qualifizierten Bewerbern und Bewerberinnen für die Laufbahn des allgemeinen Justizvollzuges wird somit endlich entgegengesteuert. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist der jahrelangen Forderung des BSBD Berlin gefolgt und hat dem Parlament vorgeschlagen, die Anwärterbezüge um 50% anzuheben.
Damit werden grundlegende Verbesserungen umgesetzt, mit denen das Berufsbild der Justizvollzugsbeamten deutlich verbessert wird.

Das Parlament hat zudem die Hinweise und Warnungen aus dem Justizvollzug vernommen und die Sicherheitslage im Justizvollzug neu be-wertet. Auch hier hatte der BSBD stets eine bessere Ausstattung für die Bediensteten eingefordert. Nunmehr können im nächsten Doppelhaushalt zusätzliche 500.000 Euro für die Sicherheitsausstattung der Beschäftigten verwendet werden. Der BSBD Berlin hält es für sinnvoll, die Bekleidungsordnung dahingehend zu erweitern und vor allem neue stichfeste Westen und Handschuhe zu beschaffen.

„Es ist wichtig, dass sich die Kolleginnen und Kollegen vor Ort darauf verlassen können, dass sie nicht völlig schutzlos unberechenbaren Gefangenen gegenüberstehen. Die Entscheidung des Parlaments begrüßen wir daher ausdrücklich.“, bewertete Goiny die Entscheidung.

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Einkommenstabellen: Andreas Hermsdorf / pixelio.de