BSBD fordert - Chancen nutzen!

BSBD fordert - Chancen nutzen!
Foto: BSBD Berlin
Über wichtige grundlegende Verbesserungen kann man sich im Justizvollzug nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts im Dezember 2015 freuen. Der Berliner BSBD-Landeschef Thomas Goiny zeigt sich insbesondere zufrieden darüber, dass lange geforderte finanzielle Verbesserungen endlich durchgesetzt wurden, sieht aber die Gesamtproblematik des Berliner Vollzugs damit noch lange nicht als gelöst an. So wurde die Justizvollzugszulage endlich an die von Feuerwehr und Polizei angeglichen und um 31,85 Euro monatlich erhöht. Auch die Anwärtersonderzulage, die in § 63 Bundesbesoldungsgesetz geregelt ist, soll übernommen werden und den Justizvollzug für lebensältere Bewerber/-innen attraktiver machen.

„Mit dieser Maßnahme wird dem gefährlichen Mangel an qualifizierten Bewerbern und Bewerberinnen für die Laufbahn des allgemeinen Justizvollzuges endlich entgegengesteuert,“ so Goiny. Die de facto 50-prozentige Anhebung der Anwärterbezüge müsse aber auch die Ausbildungslehrgänge, die seit 2014 angelaufen sind, mit berücksichtigen. Gehör gefunden haben beim Parlament offenbar auch die zahllosen Warnungen wegen der bedrohlichen Sicherheitslage im Justizvollzug. Im Doppelhaushalt sind jetzt zusätzliche 500.000 Euro für die Sicherheitsausstattung der Beschäftigten eingestellt.

Der BSBD Berlin plädiert in diesem Zusammenhang insbesondere für die Beschaffung stichfester Westen und Handschuhe, auch für Anwärterinnen und Anwärter, die im Justizvollzug vom ersten Tag an den Dienst in allen Bereichen versehen.

Personalsituation weiterhin angespannt

Mit dem neuen Stellenplan hat das Parlament den bisherigen Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst endlich eine Absage erteilt. Die Umsetzung des Stellenabbaus im Justizvollzug nach dem sogenannten „Schmöckwitz Prozesses 205“, wurde aufgehoben und vom Justizsenator Thomas Heilmann für beendet erklärt. Allerdings wird die jetzt von der Justizverwaltung geplante Einstellungsoffensive, die der BSBD ausdrücklich befürwortet, nicht die bereits vorhandenen Lücken schließen können. Die Vorstellung, dass im Jahr 2018 die Stellen wieder „aufgefüllt“ sein werden, hält der BSBD angesichts der bevorstehenden Altersabgänge für schöngeredet, zumal auch die im Entwurf des Strafvollzugsgesetzes vorgesehenen ausgeweiteten Betreuungsaufgaben nicht ohne zusätzliches Personal zu bewerkstelligen sein werden.

Personalentwicklung fehlt

Schließlich und endlich scheitert eine im Justizvollzug überfällige Personalentwicklung nach wie vor an veralteten Denkweisen. Eine einmalige Beförderung nach 20-jähriger Dienstzeit ist keine Personalentwicklung!

Hierzu gehören klare Aufgaben und eine gerechte und faire Aufgabenbewertung. Der Stellenkegel muss angepasst werden und die Verantwortung wieder in die Hand der Justizvollzugsanstalten gelegt werden. Schließlich bedarf der Justizvollzug der politischen Kontinuität. Der jetzt eingeschlagene positive Weg darf auch nach den Wahlen am 18. September 2016 durch eine neue politische Zusammensetzung des Parlaments nicht wieder verlassen werden.

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Einkommenstabellen: Andreas Hermsdorf / pixelio.de