
Außerdem, so die Forderung des dbb, muss den Beamtinnen und Beamten für alle anfallenden Überstunden, die nicht binnen Jahresfrist durch Freizeitausgleich abgebaut werden können, ein Wahlrecht zwischen Vergütung oder Überführung der Mehrarbeit auf ein Langzeitkonto eingeräumt werden.
Langzeitkonten sind dabei so auszugestalten, dass sie nur auf freiwilliger Basis eingerichtet werden können, ihre Einrichtung nur aus dringenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden darf und Guthaben 'unverfallbar' sind.
Der BSBD Berlin verweist dabei auf die vielen unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle und den je nach Bereich der Anstalten auch unterschiedlichen Anzahl von Überstunden in den Berliner Justizvollzugsanstalten. Dabei werden die verschiedenen Schicht-Modelle ausschließlich dafür genutzt, den Personalbedarf in sogenannten „Stoßzeiten“ abzudecken. Schon jetzt schiebt der Justizvollzug ca. 20.000 Urlaubstage vor sich her. Oftmals werden erst die Überstunden abgebummelt, statt den Erholungsurlaub zu gewähren.
Der BSBD kritisiert hierbei die nach der Mehrarbeitsvergütungsordnung genannten Auszahlungsbeträge von 13,70 € bei den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und von die nicht vorhandene Möglichkeit, vorhandene Überstunden auf Antrag auszuzahlen.
Auch die Berechnung der Schicht- und Wechseldienstzulage bzw. für Dienst zu Zeiten muss deutlich den schwierigen Arbeitsverhältnissen angepasst werden.
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Einkommenstabellen: Andreas Hermsdorf / pixelio.de