
Bereits auf der Landesvorstandsitzung des BSBD Berlin am 8. Juni 2016 hatte der Justizsenator Thomas Heilmann bestätigt, dass alle Anwärterinnen und Anwärter, die sich am 1.1.2016 in der Ausbildung befunden haben, rückwirkend die zusätzliche Leistung in Höhe von 60% der bisherigen Anwärterbezüge erhalten. „Wenn wir als Arbeitgeber attraktiv sein wollen, müssen wir unsere Mitarbeiter angemessen für ihre oft belastende Arbeit bezahlen. Deshalb bin ich froh, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit den Abgeordneten die Zahlung der Anwärtersonderzulage durchzusetzen“, äußerte sich der Senator zu der Regelung.
Bisher war nicht klar, wie schnell die für die Justiz zuständige Zentrale Besoldungs- und Vergütungsstelle, diese Zahlung umsetzten kann.
Der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny, zeigt sich erfreut über die Ankündigung: „Jetzt wird endgültig Klarheit geschaffen für alle Anwärterinnen und Anwärter im Justizvollzug. Wir haben seit Jahren die Erhöhung der Zulage als zusätzlichen Anreiz gefordert, diese anspruchsvolle Tätigkeit auszuüben und freuen uns, dass wir uns haben durchsetzen können“.
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Einkommenstabellen: Andreas Hermsdorf / pixelio.de